Bundesstaatlich-konstitutionelle Vereinigung

Die Bundesstaatlich-konstitutionelle Vereinigung war eine Fraktion im konstituierenden Reichstag sowie im ordentlichen Reichstag des Norddeutschen Bundes. Sie vereinte achtzehn politisch unterschiedlich orientierte Abgeordnete vor allem aus denjenigen preußischen Provinzen, die erst 1866 von Preußen annektiert worden waren.

„Bundesstaatlich“ nannte die Gruppe sich, weil sie einen starken Föderalismus im Sinne starker Einzelstaaten forderte, und „konstitutionell“, weil sie sich für institutionell abgesicherte Verfassungsgrundsätze einsetzte. Insgesamt blieb sie klein und wenig bedeutend.