Bundessteuer
Bei Bundessteuern steht das Steueraufkommen für bestimmte Steuerarten alleine dem Bund als Steuergläubiger zu, der auch die Steuerhoheit ausübt.
Bei Bundessteuern steht das Steueraufkommen für bestimmte Steuerarten alleine dem Bund als Steuergläubiger zu, der auch die Steuerhoheit ausübt.