Cannabisagentur

Die Cannabisagentur ist eine staatliche Kontrollstelle nach Art. 23 Abs. 2 Buchstabe d und Art. 28 Abs. 1 des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe. Sie wurde in Deutschland mit Art. 1 des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 6. März 2017 errichtet und ist als Fachgebiet 44 in der Abteilung „Zulassung 4“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) etabliert.

  1. BGBl. I S. 403
  2. BfArM Organigramm. Abgerufen am 10. April 2024.