Cautio Criminalis

Cautio criminalis seu de processibus contra sagas liber (deutsch Cautio criminalis oder rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse, wörtlich Rechtlicher Vorbehalt oder Buch über die Prozesse gegen Hexen) ist ein in Latein verfasstes Werk des katholischen Dichters und Jesuiten Friedrich Spee. Mit dem Werk trat er der Praxis der Hexenprozesse entgegen und trug damit entscheidend zum Ende des Hexenwahns in Deutschland bei. Das Buch wurde 1631 in der Universitätsdruckerei von Petrus Lucius in Rinteln an der Weser gedruckt und erschien zunächst anonym. Eine zweite von Spee neu bearbeitete Ausgabe erschien im Jahre 1632; sie verschärfte deutlich die Argumentation gegenüber der ersten. 1647 übersetzte Johann Seifert, ein protestantischer Feldprediger im Dienste General Königsmarcks, in Verden die „Cautio Criminalis“ ins Deutsche und widmete das Buch der Königin Christina von Schweden. Dadurch wurde Königin Christina auf die Bemühungen von Hexenverfolgungen des Superintendenten Heinrich Rimphoff aufmerksam und gebot ihm Einhalt.

  1. „Der Druck dürfte im April und/oder in der ersten Hälfte des Mai 1631 erfolgt sein, da der Paderborner Weihbischof Pelking am 14. Mai entrüstet darüber berichtete“, Werner Hessel/Heinz Finger (2008) S. 98 books.google. In seinem Schreiben vom 14. Mai 1631 an Kardinal Franz Wilhelm von Wartenberg bezeichnete Johannes Pelcking das Buch als „pestilentissimus liber a P. Friderico Spe conscriptus et Rinteliae ipso dirigente impressus sub titulo ‚Cautio criminalis‘“, Publicationen aus den Preussischen Staatsarchiven, Band 68, S. 497 Nr. 447 books.google. Vgl. auch Navina Kleemann: Friedrich Spee: Cautio Criminalis (1631) Entstehung, zeitlicher Hintergrund, Wirkung (Magisterarbeit Münster 2008), S. <60> historicum.net