Cellerar

Ein Cellerar (eingedeutscht auch Zellerar oder Keller) ist, insbesondere in den nach den benediktinischen Regeln geführten Klöstern sowie auch in Stiften und Domkapiteln, der für die wirtschaftlichen Belange des Klosters bzw. Stifts/Kapitels Zuständige. Der Begriff stammt aus dem römischen Haushaltswesen und kam im Italien der Spätantike für den Funktionsträger eines Klosters in Gebrauch.