Centumviri
Die Centumviri (Zentumvirn, übersetzt: Hundertmänner), als Kollektiv auch als Centumviralgericht bezeichnet, waren im antiken Rom ein gerichtlicher Spruchkörper (centumvirale iudicium), der Recht in den zivilrechtlichen Angelegenheiten zu Eigentums- und Besitzverhältnissen sprach, vornehmlich aber in erbrechtlichen Streitverfahren.