Erlass über die Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern
Der Erlass über die Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 17. Juni 1936, verkündet im Reichsgesetzblatt 1936 I, S. 487/488, lieferte die rechtliche Grundlage für die institutionelle Verklammerung des NSDAP-Parteiamtes Reichsführer SS mit dem des neu eingeführten staatlichen Amtes eines Chefs der Deutschen Polizei und war damit vorläufiger Höhepunkt der bereits weit fortgeschrittenen Verschmelzung des SS-Apparats mit der Polizei der Weimarer Republik zu einem Instrument totaler und willkürlicher Führergewalt.