Chinesische Staatsangehörigkeit

Die chinesische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zu einem der gegenwärtig bestehenden chinesischen Staatsverbände mit den zugehörigen Rechten und Pflichten.

China ist ein Vielvölkerstaat, offiziell als Minderheiten anerkannt sind über fünfzig „Nationen.“ In der Volksrepublik China werden chinesische Staatsbürger Zhongguo gongmin (chinesisch 中國公民, Pinyin Zhōngguó gōngmín) bzw. Zhongguoren (中國人) oder kurz Gongmin (公民  „Bürger“) genannt, während ethnische Chinesen als Hanren (漢人) oder Auslandschinesen (華僑, 海外華人, 華裔…人) bezeichnet werden.

  1. Vgl. Zang Xiaowei: Ethnicity in China: a critical introduction. Polity Pr., Cambridge 2015, ISBN 978-0-7456-5360-0.