Coburger Landtag
Als Coburger Landtag wird die Volksvertretung zunächst von Sachsen-Coburg-Saalfeld und später des Herzogtums Sachsen-Coburg, einem Teil des Doppelherzogtums Sachsen-Coburg und Gotha, zwischen 1821 und 1918 bezeichnet.
Als Coburger Landtag wird die Volksvertretung zunächst von Sachsen-Coburg-Saalfeld und später des Herzogtums Sachsen-Coburg, einem Teil des Doppelherzogtums Sachsen-Coburg und Gotha, zwischen 1821 und 1918 bezeichnet.