Codex Theodosianus

Der Codex Theodosianus ist ein spätantikes Gesetzbuch mit Geltung für das römische Reich. Die autorisierte Sammlung geht auf die Initiative des oströmischen Kaisers Theodosius II. (408–450) zurück, der gemeinsam mit seinem jungen Cousin, dem weströmischen Kaiser Valentinian III. (425–455), eine in allen Einzelheiten angewiesene Kommission mit der Ausarbeitung betraute. Formaler Auftragnehmer war am 26. März 429 der Senat von Konstantinopel. Kernintention des Gesetzeserlasses war die Festigung der Autorität der Gerichte, die davon befreit werden sollten, widerspruchsbehaftetes Recht anzutreffen. Aufgrund schwieriger Umstände bei der Materialbeschaffung war das Werk nach achtjährigem Entstehungsprozess 438 vollendet worden.

  1. Christoph F. Wetzler: Rechtsstaat und Absolutismus. Überlegungen zur Verfassung des spätantiken Kaiserreichs anhand CJ 1.14.8. In: Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge. Band 27, Duncker & Humblot, Berlin 1997, S. 109–119.