Constitutio Criminalis Carolina

Die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) (in zeitgenössischer Übersetzung peinliche Gerichts- oder peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.) von 1532 gilt als erstes allgemeines deutsches Strafgesetzbuch. Der Begriff „peinlich“ bezieht sich auf das lateinische poena für „Strafe“ und meint Leibes- und Lebensstrafen.