Conterganstiftung
Die Conterganstiftung ist eine deutsche öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes mit Sitz in Köln, die im Verlauf des Contergan-Skandals am 31. Oktober 1972 zunächst unter dem Namen „Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder“ errichtet wurde und die Leistungen an behinderte Menschen erbringt, deren Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Stolberger Firma Chemie Grünenthal GmbH durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können und die behinderten Menschen, vor allem solchen unter 21 Jahren, durch Förderung von Einrichtungen, Forschungs- und Erprobungsvorhaben Hilfe gewährt, um ihre Eingliederung in die Gesellschaft zu fördern.
Die Stiftung speist sich aus Mitteln eines am 10. April 1970 zwischen den Eltern der betroffenen Kinder und der Herstellerfirma geschlossenen Vergleichs in Höhe von damals 100 Mio. DM sowie aus einer Aufstockung des Stiftungskapitals durch Haushaltsmittel des Bundes um mehr als das Dreifache. Nachdem die Stiftung 2005 in "Conterganstiftung für behinderte Menschen" umbenannt wurde, heißt sie seit einer Gesetzesänderung im Juli 2021 schlichtweg "Conterganstiftung".
- ↑ Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" vom 17. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2018)
- ↑ Gründung - conterganstiftung.de. In: conterganstiftung.de. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 2. März 2010; abgerufen am 24. Oktober 2011. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz - ContStifG) vom 13. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2967)
- ↑ Contergan Infoportal | Stiftungsauftrag. Abgerufen am 8. Oktober 2021.