Curator rei publicae

Der curator rei publicae (c.r.p., wörtlich etwa „derjenige, der sich um das Gemeinwohl kümmert“, auch curator civitatis, im Deutschen manchmal „Stadtkurator“) war ein außerordentlicher Amtsträger im Römischen Reich. Er wurde vom Kaiser bestellt, um in einer Stadt für geordnete Verhältnisse, vor allem in den Gemeindefinanzen, zu sorgen. Später wandelte sich das zeitlich befristete, irreguläre, seltene Amt in das reguläre oberste Amt einer römischen Stadt. In den griechischen Quellen wird das Amt als logistes bezeichnet.

  1. Vgl. Andrew Lintott: Imperium Romanum. Politics and Administration. London 1993, S. 123.