Cuxhaven-Vertrag
Der Cuxhaven-Vertrag ist ein Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Hamburg zum Tausch von Hafengebieten in Cuxhaven und dem Wattgebiet um Neuwerk vom 3. Oktober 1961. Er ermöglichte der Stadt Cuxhaven die Erweiterung ihres Fischereihafens und Hamburg die „Vorsorge“ für einen möglichen Vorhafen/Tiefwasserhafen im Wattgebiet der Inseln Neuwerk und Scharhörn. Das bis März 1937 hamburgische Neuwerk ging damit zum 1. Oktober 1969 wieder in Hamburger Staatsgebiet zurück. Die Hafenanlagen in Cuxhaven betrafen den Amerikahafen und das Steubenhöft, die vor dem Neuen Fischereihafen lagen. Hamburg trat die Hafenanlagen dann 1993 an das Land Niedersachsen ab.
Der Anstoß für diesen Vertrag lag im Bedarf Cuxhavens, seine Seefischereiindustrie nach dem Zweiten Weltkrieg auszubauen. Hamburg hatte sich mit der vierten Durchführungsverordnung zum Groß-Hamburg-Gesetz vom 22. März 1937 den Amerikahafen im Cuxhavener Stadtgebiet als Exklave gesichert. Dies schränkte Cuxhavens Planungen sehr stark ein. Im Laufe von langjährigen Verhandlungen, immer detailreicheren Planungen, sich verändernden wirtschaftlichen und schifffahrtstechnischen Entwicklungen stiegen Hamburgs Gegenforderungen für einen Flächentausch zur Sicherung eines Hamburger Vorhafens in der Elbmündung erheblich an. Am Ende stand ein Tausch von Teilen des Amerikahafens gegen Staatsgebiet im Watt um Neuwerk für einen Tiefwasserhafen Hamburgs in der Außenelbe, der jedoch bisher nicht realisiert worden ist. Zu dieser Zeit war Paul Nevermann Erster Bürgermeister Hamburgs.
Es gab Stimmen, die bezweifelten, dass der Vertrag rechtens war. Zum einen sei das Watt Bundeswasserstraße und damit nicht im Eigentum des Landes, zum anderen müsse die Änderung von Landesgrenzen von einem Bundesgesetz geregelt werden.
- ↑ Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Cuxhaven-Vertrag). In: Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS). Wolters Kluwer Deutschland GmbH, 27. September 1962, abgerufen am 17. November 2025 (verkündet in Nds. GVBl. 1962, S. 150).
- ↑ Durchführungsabkommen zu Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 3 des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Cuxhaven-Vertrag). In: Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS). Wolters Kluwer Deutschland GmbH, 17. Juli 1969, abgerufen am 17. November 2025 (verkündet in Nds. GVBl. 1969, S. 147).
- ↑ Staatsvertrag mit dem Lande Niedersachsen über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse in Cuxhaven und im Gebiet der Elbmündung vom 3. Oktober 1961 (HmbGVBl. 1961, S. 317).
- ↑ Gesetz über das Durchführungsabkommen vom 14. Juni / 7. August 1967 zum Staatsvertrag mit dem Lande Niedersachsen über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse in Cuxhaven und im Gebiet der Elbmündung vom 22. September 1967, (HmbGVBl. 1967, S. 285).
- ↑ Stadtarchiv Cuxhaven: Stadtgeschichte Cuxhaven ( vom 17. Februar 2018 im Internet Archive)
- ↑ Gesetz zum Staatsvertrag mit dem Land Niedersachsen zur Änderung des Cuxhaven-Staatsvertrages vom 16. Dezember 1991 (HmbGVBl. 1991, S. 457).
- ↑ Geschichte der HAPAG-Hallen 1993 bis 1999 ( vom 14. Januar 2014 im Internet Archive) abgerufen am 13. Januar 2014.
- ↑ Elbe-Vorhafen – Das Loch. In: Der Spiegel. Nr. 22, 1961 (online – 24. Mai 1961).