Düsseldorf-Gesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Mönchengladbach/Düsseldorf/Wuppertal
Kurztitel: Düsseldorf-Gesetz
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Kommunalrecht
Fundstellennachweis: SGV. NRW. 2020
Erlassen am: 10. September 1974
(GV. NW. S. 890, ber. 1975 S. 130)
Inkrafttreten am: überw. 1. Januar 1975
Letzte Änderung durch: Art. 9 Nr. 6 G vom 18. September 1979
(GV. NW. S. 552, 554)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 1981
(Art. 31 Abs. 4 G vom 18. September 1979)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Düsseldorf-Gesetz ist der Kurzname für das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Mönchengladbach/Düsseldorf/Wuppertal vom 10. September 1974. Durch das Gesetz wurde die kommunale Gebietsstruktur im Bereich der heutigen Kreise Mettmann, Rhein-Kreis Neuss und Viersen sowie der kreisfreien Städte Düsseldorf, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal neu geregelt. Zuvor waren bereits im Gebiet der bisherigen Kreise Grevenbroich und Kempen-Krefeld einige Gemeinden zusammengelegt worden.

Der Kreis Grevenbroich wurde um die bislang kreisfreie Stadt Neuss erweitert, die Kreisstadt wurde, und erhielt den Namen Kreis Neuss. Der Kreissitz des Kreises Kempen-Krefeld, der um die Gemeinde Niederkrüchten erweitert wurde, wurde nach Viersen verlegt und der Kreis in Kreis Viersen umbenannt. Der Kreis Düsseldorf-Mettmann erhielt den Namen Kreis Mettmann und wurde um die Stadt Langenfeld (Rheinland) erweitert.