Dachstuhl
Als Dachstuhl bzw. Stuhl wird in der Baufachsprache im engeren Sinne ein stuhlartiger Teil der Dachkonstruktion verstanden, der in Sparren- und Pfettendächern angeordnet wird und diese von unten unterstützt. Der Dachstuhl stützt die Dachsparren oder die Kehlbalken und dient u. a. der Aussteifung des Dachs in Längs- und Querrichtung. Es ist in der Regel auch ohne Mitwirkung der aufgelegten Sparren für sich alleine standsicher.
Demgegenüber wird im weiteren umgangssprachlichen Sinn mit dem Begriff Dachstuhl (Dachgebälk) auch das gesamte Gefüge einer Dachkonstruktion bezeichnet.
- ↑ Johann Friedrich Penther: Ausführliche Anleitung zur bürgerlichen Bau-Kunst. (Band 2): Worin durch zwantzig Beyspiele gewiesen, wie die Erfindungen von allerhand Wohn-Gebäuden aus Stein und Holtz (…) zu machen. Augspurg 1745, Tafel XLVIII; digi.ub.uni-heidelberg.de
- ↑ Hans_Koepf, Günther_Binding: Bildwörterbuch der Architektur. Mit englischem, französischem, italienischem und spanischem Fachglossar. 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 2005, ISBN 3-520-19404-X, S. 124 (= Kröners Taschenausgabe, Band 194); moodle.unifr.ch (PDF; 15 MB) abgerufen am 25. Dezember 2023.
- ↑ Klaus Dierks (Hrsg.): Baukonstruktion. 2. Auflage. Düsseldorf, 1990 S. 447.
- ↑ So beispielsweise bei: Dachstuhl. In: Luegers Lexikon der gesamten Technik. 2. Auflage. Band 2. Deutsche Verlags-Anstalt, Leipzig / Stuttgart 1905, S. 513–527 (Digitalisat. zeno.org – hier S. 513). Einleitungssatz: „Dachstuhl, der tragende Teil eines Daches, die sogenannte Tragkonstruktion, das Dachgerüste.“