Datenfernschaltgerät
Datenfernschaltgeräte (DFG) waren Übertragungsgeräte, mit denen Datenendeinrichtungen an das Datex-L-Netz angeschaltet werden konnten. Als Nachrichtenfernschaltgerät (NFGt) bezeichnete man Geräte mit einer Datenübertragungsrate von 64 kbit/s. NFGts konnten zusammengeschaltet werden, so dass als Gesamtdatenübertragungsrate 256 kbit/s erreicht wurden.
Alle Geräte boten in funktioneller Sicht dem Endgerät Schnittstellen aus der V- oder X-Serie der ITU-T. Das Datex-L-Netz verlangte als Zugangsprozedur das Protokoll der X.21. Grund für die Verwendung der V-Empfehlungen war, dass die Endgeräte bei Einführung des Datex-L-Netzes oft für V-Schnittstellen ausgelegt waren und daher eine kompatible Schnittstelle am DFG erforderlich war.
Für den Asynchronbetrieb (bis 300 bit/s) arbeiteten DFGs nach der Empfehlung X.20. Diese Empfehlung kommt mit jeweils einer Leitung für die Sende- und die Empfangsdaten aus, zusätzlich gibt es eine Rückleitung (Betriebserde).
Im Synchronbetrieb arbeiteten DFGs entweder nach der Prozedur X.21 oder mit Schnittstellenleitungen der V.24; der Ablauf ist dann in der Empfehlung X.21bis beschrieben.
DFGs hatten drei Aufgaben:
- eine Verbindung zum gewünschten Kommunikationspartner herzustellen,
- Datenübertragung durchzuführen
- Fehlerdiagnose mit Hilfe von Prüfschleifen zu ermöglichen.
- ↑ Betreiben moderner Fernmeldegeräte Teil 2. Sommer 1987, S. 163.