Datenvernichtung
Unter Datenvernichtung versteht man Verfahren, mit denen Datenträger so behandelt werden, dass eine Rekonstruktion der ursprünglich darauf enthaltenen Daten hochgradig unwahrscheinlich bzw. praktisch ausgeschlossen ist. Daten gelten erst dann als wirksam vernichtet, wenn ihre Wiederherstellung physisch unmöglich ist. Die Wirksamkeit der Datenvernichtung hängt nicht von ihrem Inhalt, einer subjektiv zugewiesenen Bedeutung oder darin enthaltenen Vertraulichkeitsklauseln ab. In dieser Hinsicht kann Datenvernichtung als Bestandteil des Datenschutzes aufgefasst werden.
Im Wesentlichen lassen sich die folgenden Anwendungsfälle unterscheiden:
- Die physische Vernichtung des Datenträgers (z. B. durch Schreddern),
- Bei digitalen Speichermedien das Überschreiben der Daten, um den ursprünglichen Inhalt gelöschter Dateien technisch nicht mehr rekonstruieren zu können. Dies wird in der Informationstechnik auch als sicheres Löschen oder physisches Löschen bezeichnet.
Bei der Datenvernichtung sind je nach Art der Daten in der Regel bestimmte Vorschriften zu beachten, zum Beispiel das Bundesdatenschutzgesetz oder vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erlassene Regeln.
Datenvernichtung wird zum Teil von dafür spezialisierten Unternehmen als Serviceleistung angeboten und durchgeführt.
- ↑ Datenvernichtung: Regulierung und tatsächliche Wirksamkeit. Abgerufen am 3. März 2026.