Daumenschraube

Die Daumenschraube, die in der Constitutio Criminalis Theresiana von 1769 als Daumenstock bezeichnet wurde, war ein Folterinstrument zur „Wahrheitsfindung“ der Rechtsprechung im Spätmittelalter (spätestens ab dem 14. Jahrhundert) und der frühen Neuzeit. Sie wurde bei einer peinlichen Befragung zur Erwirkung von Geständnissen eingesetzt.

  1. Daumenschraube. In: Stadtgeschichtliches Museum Leipzig. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. September 2013; abgerufen am 23. September 2013.