Deckung (Versicherung)
Deckung ist im Versicherungswesen die Übernahme des Versicherungsschutzes durch den Versicherer.
Durch den Versicherungsvertrag überträgt der Versicherungsnehmer in Form der Risikoüberwälzung ein bestimmtes Risiko auf den Versicherer. Dieser Vorgang wird Deckung oder Indeckungnahme genannt. Tritt ein Schaden auf, so ist dieser durch den Versicherungsschutz gedeckt, und der Versicherungsnehmer muss ihn nicht selbst aus seinem Vermögen begleichen. Deshalb wird der Begriff Versicherung als die „Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Ausgleichs im Kollektiv und in der Zeit“ definiert.