Deichrecht
Als Deichrecht wird die Gesamtheit der Rechtsnormen bezeichnet, die sich auf die Rechtsverhältnisse der Deiche beziehen. Wichtiger Bereich ist die Regelung der Deichlast. Die Deichlast ist die Verpflichtung für den Erhalt und die Errichtung der Deiche aufzukommen. Daneben wird durch das Deichrecht auch das Eigentum an den Deichen und den Deichgrundstücken geregelt.