Deliktsrecht
Das Deliktsrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, das sich mit den Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen beschäftigt. In den Rechtsordnungen kontinentaleuropäischer Prägung zählt es zum Zivilrecht.
Das Deliktsrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, das sich mit den Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen beschäftigt. In den Rechtsordnungen kontinentaleuropäischer Prägung zählt es zum Zivilrecht.