Denkmalschutzamt Hamburg
| Denkmalschutzamt Hamburg | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Freie und Hansestadt Hamburg |
| Stellung | Landesbehörde |
| Aufsichtsbehörde | Behörde für Kultur und Medien |
| Gründung | 1920 |
| Hauptsitz | Hamburg |
| Behördenleitung | Anna Joss |
| Bedienstete | 37 |
| Netzauftritt | hamburg.de |
Das Denkmalschutzamt Hamburg ist eine Abteilung der Behörde für Kultur und Medien und zugleich oberste Denkmalbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Zu seinen Aufgaben gehören die Erforschung, der Schutz und Erhalt der Kulturdenkmäler im Stadtstaat. Die Bodendenkmalpflege wird in Hamburg vom Archäologischen Museum Hamburg (Helms-Museum) wahrgenommen.
Die Grundlage von Denkmalschutz und Denkmalpflege bildet das Denkmalschutzgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg. Dem Denkmalschutzamt ist ein unabhängiger Denkmalrat beigegeben, der in grundsätzlichen Fragen berät.
Für die rechtskräftig unter Schutz gestellten Kulturdenkmäler besteht eine Denkmalliste.
- ↑ Gesetz zum Neuerlass des Denkmalschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften. Vom 5. April 2013. In: Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt. Teil I. 19. April 2013, S. 142–148 (hamburg.de [PDF; 168 kB]).