Dereliktion
Dereliktion (von lat. de = „von, weg“ und relinquere = „verlassen, zurücklassen“) bezeichnet als Rechtsbegriff die Aufgabe des Besitzes an einer Sache in der erkennbaren Absicht der Preisgabe des Eigentums durch den Eigentümer.
Dereliktion (von lat. de = „von, weg“ und relinquere = „verlassen, zurücklassen“) bezeichnet als Rechtsbegriff die Aufgabe des Besitzes an einer Sache in der erkennbaren Absicht der Preisgabe des Eigentums durch den Eigentümer.