Derogation
Als Derogation (Teilaufhebung, teilweise Außerkraftsetzung, von lateinisch derogare „teilweise abschaffen“) wird in der Rechtswissenschaft der Umstand bezeichnet, dass ein Gesetz die Gültigkeit eines anderen teilweise aufhebt, im kanonischen Recht auch Obrogation genannt. Als Abrogation wird dagegen die vollständige Aufhebung einer Rechtsnorm durch eine andere bezeichnet.
- ↑ Derogation duden.de, abgerufen am 11. September 2022.
- ↑ Weber (Rechtswörterbuch), 2022.
- ↑ Abrogieren Brockhaus’ Konversationslexikon, 1902–1910. Abgerufen am 11. September 2022.