Deutsch-polnischer Grenzvertrag

Der deutsch-polnische Grenzvertrag (Langtitel: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze) ist ein am 14. November 1990 zwischen Deutschland und Polen geschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der die Unverletzlichkeit der Staatsgrenze garantiert und damit einen Gewaltverzicht darstellt.