Deutscher Rüstungsexport
Der deutsche Rüstungsexport ist der Außenhandel von Unternehmen, Konsortien und der Bundeswehr aus der Bundesrepublik Deutschland mit Rüstungsgütern und Kriegswaffen. Der Export eines Großteils dieser Güter unterliegt dem Kriegswaffenkontrollgesetz und bedarf der Genehmigung des Nationalen Sicherheitsrats der deutschen Bundesregierung.
Für den deutschen Rüstungsexport stehen verschiedene Datenquellen zur Verfügung: Die seit 1999 jährlich erscheinenden Rüstungsexportberichte der deutschen Bundesregierung führen die erteilten Exportgenehmigungen für alle Rüstungsgüter nach Ländern, nach Ausfuhrlistenpositionen sowie die tatsächlichen Ausfuhren nach Ländern für die Teilmenge der Kriegswaffen auf. Eine Aufschlüsselung der Exportgenehmigungen nach Ländern und Ausfuhrlistenpositionen gleichzeitig erfolgt in den gemeinsamen EU-Jahresberichten („Jahresbericht gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“). Zudem erhebt das Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI seit 1950 internationale Daten zum Im- und Export schwerer konventioneller Waffen (major conventional weapons).
2024 wurden Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter im Wert von 12,8 Milliarden Euro erteilt, was einen neuen Höchstwert darstellte. Der Anteil von EU-Ländern lag bei 5,7 Prozent, der von NATO- und NATO-gleichgestellten Ländern bei 6,5 Prozent und der von Drittländern bei 87,7 Prozent. Der starke Anstieg des Drittländer-Anteils war vor allem darauf zurückzuführen, dass nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine viel Material an die Ukrainischen Streitkräfte geliefert wurde. Exportgenehmigungen für die Ukraine machten 8,2 Milliarden Euro (63,5 %) aus. Laut SIPRI-Daten war Deutschland 2024 mit einem Weltmarktanteil von 7,1 Prozent hinter den Vereinigten Staaten (47,0 %) und Frankreich (7,9 %) der drittgrößte Waffenexporteur.