Diözesanadministrator
Ein Diözesanadministrator ist nach dem Kanonischen Recht ein Geistlicher, der während der Sedisvakanz eines bischöflichen Stuhles die Diözese bis zur Wiederbesetzung des Amtes verwaltet.
Ein Diözesanadministrator ist nach dem Kanonischen Recht ein Geistlicher, der während der Sedisvakanz eines bischöflichen Stuhles die Diözese bis zur Wiederbesetzung des Amtes verwaltet.