Dietrich II. von Kittlitz
Dietrich II. von Kittlitz (* um 1225; † 29. August 1208) war von 1191 bis 1208 Bischof von Meißen.
Dietrich II. stammte aus der Familie von Kittlitz. Er ist erstmals 1160 als Dompropst von Meißen nachweisbar. Seine Amtszeit war geprägt von Auseinandersetzungen mit verschiedenen weltlichen Herrschern, gegen die er Rechte und Besitz des Hochstifts Meißen verteidigte. Dabei nutzte er die Macht der Päpste und die zunehmende Verrechtlichung der Kirchenverfassung. Der Papst setzte in mehreren Fällen geistliche Gerichte zur Behandlung von Klagen der Meißner Kirche ein. Ein solches Gericht verhängte den Kirchenbann über den wettinischen Markgrafen Konrad II. von der Ostmark und zwang ihn so, den bis dahin verweigerten Kirchenzehnt aus der Markgrafschaft Niederlausitz in voller Höhe zu entrichten. Auch im „Pesterwitzer Burgstreit“ mit Burggraf Heinrich von Dohna, der die Burg Thorun (heute Burgberg von Pesterwitz) auf dem Boden des Hochstifts errichtet hatte, rief der Bischof 1201 Papst Innozenz III. an. Ein Urteil fällte allerdings erst 1206 Markgraf Dietrich der Bedrängte zugunsten des Hochstifts, sodass die Burg wieder abgebrochen werden musste.
In seine Regierungszeit fällt die Gründung des Augustinerchorherrenstiftes St. Afra in Meißen 1205.
- ↑ Lars-Arne Dannenberg: Die Herre von Kittlitz. 2010