Diffuse Emissionen

Als diffuse Emissionen werden solche Emissionen bezeichnet, die nicht aus einer gefassten Quelle stammen. Dazu zählen beispielsweise Verwehungen von Haufwerken und Flächen, Aufwirbelungen durch Fahrverkehr, Emissionen aus Dachreitern und Gebäudeöffnungen, aber auch Leckage- und Verdrängungsverluste. Sie treten ohne definierte Abgasvolumenströme auf. In der 31. BImSchV wird die Definition der diffusen Emissionen dahingehend eingeengt, dass sie sich ausschließlich auf flüchtige organische Verbindungen bezieht.

  1. VDI 2597:2004-07 Emissionsminderung; Anlagen zur Herstellung von Blei und Bleilegierungen (Emission control; Plants for the production of lead and lead alloys). Beuth Verlag, Berlin, S. 4.
  2. Franz Joseph Dreyhaupt (Hrsg.): VDI-Lexikon Umwelttechnik. VDI-Verlag Düsseldorf 1994, ISBN 3-18-400891-6, S. 413.
  3. § 2 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)