Dividendengarantie

Die Dividendengarantie ist in der Wirtschaft eine in bestimmten Situationen ausgesprochene Verpflichtung eines Emittenten, die bestimmten Aktionären eine Dividende sichern soll. Es handelt sich dabei nicht um eine Garantie im Rechtssinne, sondern um ein unmittelbares Leistungsversprechen, weil das gewährleistende Unternehmen auch gleichzeitig der Schuldner ist. Die beiden Fälle der Dividendengarantie betreffen entweder die Gewährleistung einer Dividende zu Gunsten der Aktionäre durch die Mehrheitsaktionäre oder bei Vorzugsaktien die Nachzahlungspflicht von Dividenden aus dividendenlosen Geschäftsjahren.

  1. Carl Hans Barz (Hrsg.), Aktiengesetz: Großkommentar, 1961, S. 327
  2. Hans E. Büschgen, Das kleine Börsen-Lexikon, 2012, S. 306