Doktor der Medizin

Doktor der Medizin oder lateinisch Doctor medicinae (kurz Dr. med.) ist ein akademischer Grad und in manchen Ländern ein sogenanntes Berufsdoktorat.

In den Vereinigten Staaten, Österreich und einigen anderen Ländern, nicht jedoch zum Beispiel in Deutschland, wird nach dem Abschluss eines Diplomstudiengangs der Humanmedizin ohne Promotionsleistung ein sogenanntes Berufsdoktorat (zum Beispiel in Österreich: Dr. med. univ.) verliehen, wobei für dieses aber häufig, im Gegensatz zu Deutschland, im Rahmen des Humanmedizinstudiums eine verpflichtende wissenschaftliche Arbeit anzufertigen ist. Es entspricht als Pflichtteil des Humanmedizinstudiums in anderen Ländern daher dem in Deutschland das Studium abschließenden Examen. Die freiwillige wissenschaftliche Arbeit zum deutschen Dr. med. wird dabei zumeist, wie zum Beispiel auch die Diplomarbeit für den obligatorischen österreichischen Dr. med. univ., parallel zum Studium durchgeführt, geschrieben und anschließend verteidigt. Dabei stellt die Arbeit in Österreich jedoch eine zwingende Voraussetzung zum Studienabschluss dar, wodurch sich häufig der Studienabschluss nach Ende des klinisch praktischen Jahres nach hinten verschiebt.

Das Führen der medizinischen Berufsdoktorgrade ist in Deutschland ausschließlich in der jeweils verliehenen Originalform möglich (zum Beispiel Dr. med. univ.); Berufsdoktorgrade aus EWR-Ländern dürfen ohne den sonst obligatorischen Herkunftzusatz geführt werden. Die Führung dieser Grade als Dr. oder als Dr. med. sowie in einer anderen ins Deutsche übersetzten Form ist aufgrund des Fehlens einer rechtlichen Promotionsleistung nicht erlaubt. Deutsche Absolvent:innen des Medizinstudiums dürfen umgekehrt in den meisten Ländern mit Berufsdoktorat in der Medizin, zum Beispiel in Österreich, ohne wissenschaftliche Arbeit nicht als „Dr.“ ausgewiesen werden oder auftreten wegen der im Studium fehlenden wissenschaftlichen Leistung. In Österreich ist die Führung der Titel Dr. med. univ., wie auch Dr. med. im Berufsalltag in beiden Fällen als „Dr.“ üblich.

Eingeführt wurde der durch einen besonderen Promotionsakt verliehene Doktortitel im 13. Jahrhundert, zunächst nur für dozierende Ärzte.

  1. anabin: Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
  2. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001 i. d. F. vom 15. Mai 2008. Abgerufen am 5. Oktober 2015.
  3. Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 20.