Dolose Handlung

Als dolose Handlungen (lateinisch dolosus arglistig, trügerisch, engl. fraud von lateinisch fraus, fraudis Betrug, Täuschung) werden in der Wirtschafts- und Verwaltungspraxis vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverstöße von Mitarbeitern oder Außenstehenden bezeichnet, um das Vermögen dieser Unternehmen und Verwaltungsträger oder Dritter schädigen. Es fehlt eine verbindliche Definition, dolosen Handlungen ist jedoch gemeinsam, dass sie in, an oder durch Wirtschaftssubjekte begangen und insofern der Wirtschaftskriminalität zugerechnet werden.