Donaudampfschiffahrtsgesellschaftskapitän
Donaudampfschiffahrtsgesellschaftskapitän bezeichnet als Eigennamenkompositum (und damit unberührt von der Rechtschreibreform) inoffiziell einen Kapitän der von 1829 bis 1991 existierenden Ersten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft (DDSG).
Betrachtet man das Wort als Gattungsbegriff, gilt seit der Rechtschreibreform 1996 – und damit erst nach Auflösung des ursprünglichen Unternehmens – die Schreibweise mit drei f, also Donaudampfschifffahrtsgesellschaftskapitän. Davor traten drei f nur bei Worttrennung auf.
Das Wort ist ein populäres Beispiel für die Bildung von Mehrfachkomposita in der deutschen Sprache.