Donaudampfschiffahrtsgesellschaftskapitän

Donaudampfschiffahrtsgesellschaftskapitän bezeichnet als Eigennamenkompositum (und damit unberührt von der Rechtschreibreform) inoffiziell einen Kapitän der von 1829 bis 1991 existierenden Ersten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft (DDSG).

Betrachtet man das Wort als Gattungsbegriff, gilt seit der Rechtschreibreform 1996 – und damit erst nach Auflösung des ursprünglichen Unternehmens – die Schreibweise mit drei f, also Donau­dampfschifffahrts­gesell­schafts­kapitän. Davor traten drei f nur bei Worttrennung auf.

Das Wort ist ein populäres Beispiel für die Bildung von Mehrfachkomposita in der deutschen Sprache.