Doppelname (Nachname)

Ein Doppelname als Nachname bezeichnet die Zusammenfügung zweier Nachnamen. Ob, unter welchen Voraussetzungen, in welcher Form und für wen Doppelnamen als Familiennamen in einem Staat unzulässig, zulässig oder die Regel sind, hängt von der soziokulturellen Entwicklung und dem Namensrecht des Staates ab, dem die Person angehört.