Doppelte Haushaltsführung (Deutschland)
Doppelte Haushaltsführung ist ein Begriff aus dem deutschen Einkommensteuerrecht. Sie liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind als Werbungskosten abziehbar. Als Betriebsausgaben (§ 4 EStG) von Gewerbetreibenden und Freiberuflern sind sie denselben Regelungen unterworfen. Lohnsteuerrichtlinien und verschiedene BMF-Schreiben erläutern die Einzelheiten.