Dreikindrecht
Das Dreikindrecht (auch Dreikinderrecht, lat. ius trium liberorum) war zu Beginn des römischen Kaiserreichs eine Maßnahme zur gesellschaftlichen Neuordnung.
Das Dreikindrecht (auch Dreikinderrecht, lat. ius trium liberorum) war zu Beginn des römischen Kaiserreichs eine Maßnahme zur gesellschaftlichen Neuordnung.