Dreiländereck

Ein Dreiländereck – auch Länderdreieck genannt – ist der geografische Punkt, an dem drei gleichrangige Grenzen und damit auch drei gleichartig verwaltete Territorien (Staaten, Gliedstaaten, Verwaltungseinheiten etc.) aufeinandertreffen. Bekannt werden solche Dreiländerecke meist, wenn sie schon längere Zeit bestehen oder aber, wenn drei Kulturen sich begegnen. Meist ist diese Stelle durch die jeweiligen Staatsflaggen oder Monumente markiert, im Freiland zum Teil durch sogenannte Dreimarksteine bzw. Dreimärker. Auch der drei aneinandergrenzende Verwaltungseinheiten wie Dörfer oder Gemeinden markierende Grenzstein wird als Dreimärker bezeichnet. Während drei Länder häufig aufeinandertreffen, sind Vier- oder Mehr-Länderecke sehr selten.

  1. Vgl. etwa Christine Demel: Leinach. Geschichte – Sagen – Gegenwart. Gemeinde Leinach, Leinach 1999, S. 534 f.: Drei Grenzsteinsagen vom Dreimärker zwischen Unterleinach – Zellingen – Billingshausen.