Druckgerät

Der Begriff Druckgerät wird durch die Druckgeräterichtlinie definiert, die ihn als allgemeinen Begriff für unter Druck stehende Produkte einführt. Der Begriff Druckgerät entstammt der Übersetzung der englischen Bezeichnung pressure equipment. Gemäß der genannten Richtlinie gelten nachstehende Produkte als Druckgerät:

mit einem inneren Druck von mehr als 0,5 bar.

Für ortsbewegliche Druckgeräte (beispielsweise Gasflaschen, Druckfässer, bis hin zu Tankcontainern) gilt die Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte.

  1. Richtlinie 2014/68/EU