Due-Diligence-Prüfung

Eine Due-Diligence-Prüfung (von englisch due diligence ‚Sorgfaltspflicht‘, ‚gebührende Sorgfalt‘, lateinischer Ursprung diligentia), entsprechend dem englischen Rechts- und Geschäftsjargon oft verkürzt zu Due Diligence (DD), ist der Anglizismus für eine sorgfältige Prüfung, die – im Regelfall durch den Käufer veranlasst – beim Unternehmenskauf, Erwerb von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien sowie bei einem Börsengang erfolgt.

  1. diligentia, auf de.pons.com