Durchhaus

Als Durchhaus bezeichnet man einen meist für den Fußgängerverkehr vorgesehenen, überbauten Durchlass durch ein Gebäude oder ein solches Gebäude selbst. Eine alte Bezeichnung für den Durchgang lautete auch Durchweg.

Städtebaulich zeichnen sich Durchhäuser dadurch aus, dass sie direkte Wegeführung erlauben, ohne bebauten Raum zu verschenken. Damit dient ein und dieselbe Parzelle dem Verkehr und dem Wohnen oder auch dem Gewerbe gleichzeitig, denn in Innenstädten sind Durchhäuser vielfach als Ladenpassagen ausgestaltet.

  1. Johann August Eberhard: Synonymisches Wörterbuch des Deutschen. 1910, abgerufen am 20. August 2019.