E-Wagen

Als E-Wagen werden im öffentlichen Personennahverkehr deutschsprachiger Länder Kurse bezeichnet, die zusätzlich zum regulären Fahrplan angeboten werden, um das Regelangebot auf besonders nachgefragten Teilstrecken zu verstärken. In der Schweiz spricht man auch vom Supplementwagen. Solche Zusatzwagen sind generell in Hauptverkehrszeiten anzutreffen. Darüber hinaus verkehren sie auch

  • als Sonderfahrten verschiedener Art, insbesondere im Schülerverkehr
  • im (saisonalen) Ausflugsverkehr in Naherholungsgebiete oder zu sonstigen Touristenzielen
  • bei Sportveranstaltungen, Konzerten oder ähnlichen Großveranstaltungen
  • im Schienenersatzverkehr
  • bei baustellenbedingten Abweichungen
  • bei Ein- oder Ausrückfahrten von oder zu einem Depot
  • als Personalwagen
  • bei betriebsinternen Fahrten ohne Mitfahrmöglichkeit
  • als beschleunigte Fahrten, die nicht alle Zwischenhaltestellen bedienen
  • im Allerheiligenverkehr zu Friedhöfen am 1. November