Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist nach der deutschen Nachweisverordnung (Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen) seit dem 1. April 2010 das zwingend vorgeschriebene Verfahren zur Abfallnachweisführung für nachweispflichtige, d. h. in der Regel gefährliche Abfälle. Zum elektronischen Nachweisverfahren zählen sämtliche Dokumente zur Nachweis- und Verbleibskontrolle, im engeren Sinne der elektronische Entsorgungsnachweis und der elektronische Begleitschein sowie im weiteren Sinne die elektronische Registerführung.

  1. Hans Jörg Knäpple: Die neue Nachweisverordnung. Müll und Abfall 39(1), S. 25 – 28 (2007), ISSN 0027-2957
  2. Ulrich Klein: Reform der abfallrechtlichen Überwachung. Müll und Abfall 39 (5), S. 240 – 244 (2007), ISSN 0027-2957