EDGAR (Datenverarbeitungssystem)

EDGAR oder Electronic Data Gathering, Analysis, and Retrieval ist eine durch die United States Securities and Exchange Commission (SEC) betriebene Datenbank für gesetzlich geforderte Reports aller Unternehmen, die laut US-Gesetz ihre Abschlüsse bei der SEC melden müssen (SEC Filing). Daten in EDGAR sind über das Internet zugänglich.

Die gesetzliche Grundlage für EDGAR sind die Gesetze:

  • 1933 Securities Act
  • 1934 Securities Exchange Act
  • 1939 Trust Indenture Act
  • 1940 Investment Company Act.

Diese Gesetze regeln die Ausgabe von Wertpapieren börsennotierter Unternehmen. Die Verordnung der SEC zur Verwendung des EDGAR-Systems wurde im Abschnitt 17 des Code of Federal Regulations hinterlegt.

In der Vergangenheit bedeuteten diese Gesetze die Versendung der geforderten Daten auf Papier, mit der Post oder durch persönliche Lieferung. Die Unterlagen wurden für die dauerhafte Aufbewahrung auf Mikrofilmen aufgezeichnet. 1980 gingen bei der SEC so ca. 12 Mio. Seiten Unterlagen pro Jahr ein. Die Bearbeitung des Papiers wurde so aufwändig, dass man über elektronische Verfahren nachdachte.

Das System erhielt den Namen EDGAR für Electronic Data Gathering, Analysis, and Retrieval, engl. für elektronische Datensammlung, -analyse und -abruf. Das primäre Ziel war es, den Einreichern die Möglichkeit der elektronischen Einreichung zu erlauben und gleichzeitig sollte die Möglichkeit des SEC-Personals verbessert werden, die Unterlagen zu sichten.

    1. 1 2 3 4 5 6 S. 1–4