EFTA-Gerichtshof
| EFTA-Gerichtshof | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs |
| Stellung | Supranationales judikatives Organ |
| Gründung | 1994 |
| Hauptsitz | Luxemburg |
| Vorsitz | Páll Hreinsson, Präsident |
| Anzahl der Bediensteten | 3 Richter (Amtszeit 6 Jahre) |
| Website | www.eftacourt.int |
Der EFTA-Gerichtshof ist ein supranationaler Gerichtshof für die EFTA-Staaten. Er wurde von der Europäischen Union nach dem Beitritt der drei EFTA-Mitgliedstaaten Norwegen, Island und Liechtenstein zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) errichtet, um die einheitliche Anwendung des EU-Rechts in diesen drei Staaten zu sichern. Er hat ebenso wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) seinen Sitz in Luxemburg. Gegründet wurde er 1994 auf der Grundlage des Abkommens über den EWR.
- ↑ Marianne Wüthrich: «EFTA-Gerichtshof» hat mit der EFTA nichts zu tun ( des vom 4. September 2019 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Zeit-Fragen, 10. November 2015