EG-Fahrzeugklasse L7e
Die EG-Fahrzeugklasse L7e ist eine Fahrzeugklasse von vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die mit einer Leermasse bis 450 kg (bis 600 kg für Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max. Nutzleistung bis zu 15 kW unterwegs sein dürfen. Es handelt sich hier um eine Unterklasse der EG-Fahrzeugklasse L nach Maßgabe der EG-Richtlinie 2007/46/EG vom April 2009 in Verbindung mit der EU-Verordnung 2011/678/EU von Juli 2011. Diese wird in den Zulassungsdokumenten als „4-rädr. Fz. 400 o. 550 kg“ bezeichnet.
- ↑ 3 Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates. In: Aktuelle Gesetze zur Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung. Verlag Franz Vahlen GmbH, 2016, ISBN 978-3-8006-5290-7, S. 283–456, doi:10.15358/9783800652907-283.