EN 1125

EN 1125
Bereich Schlösser und Baubeschläge
Titel Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen
Kurzbeschreibung: Anforderungen und Prüfverfahren
Letzte Ausgabe April 2008
Nationale Normen DIN EN 1125

Die Norm EN 1125 beschreibt Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen.

Beschläge an Türen von Flucht- und Rettungswegen sollen ein leichtes Öffnen im Notfall gewährleisten, unabhängig davon, ob die Türen z. B. durch das Abschließen verriegelt oder aus Brand- oder Rauchschutzgründen mittels Schlossfalle nur ins Schließblech eingerastet sind. Ist beispielsweise eine Tür von außen abgeschlossen worden, muss sie sich auch jederzeit von innen in Fluchtrichtung nur mit einer einfachen Handbewegung öffnen lassen.

Die EN 1125 hat besondere Relevanz, da sie prinzipiell das Optimum für einen Flucht- und Rettungswegbeschlag darstellt, da die verschlossene Tür durch die einfache Druckbelastung auf den Türbeschlag (Panikstange) geöffnet wird. Werden Beschläge nach EN 1125 verwendet, so ist das Entstehen einer Panik nahezu ausgeschlossen. Es müssen dann auch keine anderen Richtlinien über die Auslegung des Beschlages in Betracht gezogen werden. Bei Anwendung der anderen Beschlagnorm EN 179 ist eine Gefährdungs- bzw. Risikobeurteilung über die Verwendbarkeit durchzuführen.

Die EN 1125 beschreibt Beschläge, die mit einer horizontal über das Türblatt verlaufenden, sich zwischen zwei Schwenkhebeln befindenden Griffstange oder einer Druckstange betätigt werden. Die eingesetzte Verschlussmechanik, wie beispielsweise das Schloss, ist Bestandteil des Beschlages. Bedingung ist, dass der Drehtürflügel in Fluchtrichtung öffnet.

EN 179 definiert ebenfalls Anlagen für derartige Türverschlüsse, bei denen eine Kenntnis u. a. der Örtlichkeiten gegeben ist. Die EN 13637 definiert elektrische Verriegelungen, die dennoch die Flucht ermöglichen.