EU-Baumusterprüfung

Die EU-Baumusterprüfung ist Teil eines von der Europäischen Union vorgeschriebenen und Konformitätsbewertung genannten Verfahrens, mit dem bestimmte Produkte vor deren Inverkehrbringen auf die Einhaltung von Anforderungen aus EU-Rechtsakten zu prüfen sind. Die rechtliche Grundlage hierfür sind verschiedene Richtlinien im Rahmen des sogenannten Neuen Konzepts von 1985, auf dessen Grundlage europaweit einheitliche Mindestanforderungen zu gewährleisten sind. Baumusterprüfungen werden durch Benannte Stellen durchgeführt.

  1. Orgalime: New Legislative Framework (NLF) (Memento vom 14. Juli 2014 im Internet Archive) auf orgalime.org, abgerufen am 30. Juni 2014.