Richtlinie (EU) 2024/1275 (Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden)
Richtlinie (EU) 2024/1275 | |
|---|---|
| Titel: | Richtlinie 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden |
| Bezeichnung: (nicht amtlich) | Gebäuderichtlinie; EPBD |
| Rechtsmaterie: | Umwelt, Energie |
| Grundlage: | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 194 Absatz 2 |
| Datum des Rechtsakts: | 24. April 2024 |
| Veröffentlichungsdatum: | 8. Mai 2024 |
| Inkrafttreten: | 14. Mai 2024 (Art. 30, 31, 33, 34 ab 30. Mai 2026) |
| Ersetzt: | Richtlinie 2010/31/EU |
| In nationales Recht umzusetzen bis: |
14. Mai 2026 |
| Fundstelle: | ABl. L, 2024/1275, 8.5.2024 |
| Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
| Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
| Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union | |
Die Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (englisch Energy performance of buildings directive; umgangssprachlich Gebäuderichtlinie) ist neben der Energieeffizienzrichtlinie eines der wichtigsten Rechtsinstrumente der Europäischen Union zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der Gemeinschaft. Die ursprüngliche Richtlinie 2010/31/EU wurde vom Kyoto-Protokoll inspiriert, das die EU und alle ihre Mitglieder verpflichtet, verbindliche Emissionsreduktionsziele festzulegen. Nach mehrmaligen Veränderungen wurde die Richtlinie 2024 umfassend neu aufgelegt. Die Änderungen müssen in der Folge aber noch in nationales Recht umgesetzt werden.
- ↑ Energy performance of buildings directive. 12. Juli 2021, abgerufen am 8. November 2021.
- ↑ Energieeffizienz von Gebäuden: Rat und Parlament einigen sich auf neue Vorgaben. Abgerufen am 11. April 2024.