Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (EPeW, umgangssprachlich auch EU-Patent oder Einheitspatent) ist seit dem 1. Juni 2023 verfügbar. Das Einheitspatent wird nicht in allen 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten gelten, da noch nicht alle dieser Staaten das EPG-Übereinkommen am 1. Juni 2023, dem Tag seines Inkrafttretens, ratifiziert haben. Das EU-Patent könnte die erheblichen Kosten für Übersetzungen zwischen den Sprachen der EU spürbar senken, ist aber im Vergleich zur Validierung in weniger als 5 Vertragsstaaten aufgrund der höheren Jahresgebühren in der Regel teurer.
Im Gegensatz zum europäischen Patent, das Schutz in bis zu 39 Vertragsstaaten des EPÜ ermöglicht, bietet das Einheitspatent einheitlichen Schutz nur in denjenigen 18 EU-Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht bisher ratifiziert haben. Das Patentgericht besitzt die Zuständigkeit in Bezug auf Einheitspatente und klassische europäische Patente. Ursprünglich hatten 17 EU-Mitgliedsstaaten das Einheitspatent ratifiziert, mittlerweile ist noch Rumänien dazugekommen. Die 18 Staaten der Verstärkten Zusammenarbeit, die die Übereinkommen bereits ratifiziert haben und am Einheitspatentsystem teilnehmen, sind: Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowenien, Schweden.
- ↑ Patentrecht: EU erzielt politischen Durchbruch für verbessertes Patentsystem.
- ↑ Einheitspatent & Einheitliches Patentgericht seit dem 1. Juni 2023 verfügbar
- ↑ Der territoriale Geltungsbereich des Einheitspatents
- ↑ Helena Herda: Das neue Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung. In: ecolex. S. 444, Pkt. 3, gibt Kosten für das EPeW von minimum EURO 4.700,- an, welche EURO 36.000,- als Durchschnittskosten für das Europäische Patent gegenüberstehen.
- 1 2 Einheitspatent. Europäisches Patentamt, August 2024, abgerufen am 11. Juli 2025.